Wichtige Hinweise
Leistungen, die nicht mit der Krankenverischerung abgerechnet werden, weren um 50% erstattet. (Unter nicht gedeckte Leistungen fallen unter Anderem Einsatzmittel, Verfahren und Medikamente).
Schülerinnen/Schülern, die keinem Gesundheitssystem angehören (Privat bezahlen), werden die durch Unflle entstandenen Gesundheitskosten um 50% rückerstattet.
Grundsätzlich deckt die Schülerversicherung Unfälle ab. Brillen sind davon ausgenommen.
Die privaten Krankenversicherungen «Cruz Blanca» und «Nueva Más Vida» haben KEIN Abkommen mit IST.